Die ausgewählte Fläche ist bereits von drei Seiten von Bäumen umgeben, so dass nur entlang der Straße ein Sichtschutz gepflanzt werden müsse. In der Mitte bleibt ein Teil frei, da sich die Betreiber dieses Flurstück nicht sichern konnten. Dass die Freiflächen-PV-Anlage nicht zu sehen ist und das Ortsbild nicht stört, waren für die Jahrstedter Ortschaftsräte ganz wichtige Bedingungen. „Mit dem Sichtschutz haben wir dann auch gleich die Ausgleichspflanzungen erledigt“, erläuterte Stephan Heun. Er ging von einer Betriebszeit von 20 bis 30 Jahren aus. „Wenn der Strom nicht mehr gebraucht wird, wird die Anlage zurückgebaut“, teilte er den Ortschaftsräten mit.
„Was passiert, wenn die Firma in der Zeit insolvent ist?“, wollte Jens Feniuk wissen. Dafür gebe es eine Rückfallbürgschaft, die auf einem speziellen Konto gebunkert wird. „Ohne eine solche Bürgschaft gibt es eh keine Baugenehmigung“, wusste der Planer. Bestenfalls könne für die Pflege der Wiese, auf der die PV-Anlagen stehen, ein örtlicher Schäfer gewonnen werden. In der Regel übernehmen das aber Firmen, die zweimal im Jahr mit Technik mähen und mulchen. Dass die Anlage niemanden blendet, dafür werde ein Blendschutzgutachten im Rahmen des Planverfahrens erstellt. „Die Module sind höchstens drei Meter hoch, wenn eine fünf Meter hohe Hecke drumrum steht, ist das kein Problem“, informierte Stephan Heun.
Der stellvertretende Ortsbürgermeister André Homeyer informierte, dass die Anlage in den vom Stadtrat aufgestellten Leitfaden für Freiflächen-PV-Anlagen passt. Die Bodenpunkte liegen unter 30, die Anlage ist nicht zu groß und fünf Prozent der Gemarkung von Böckwitz werden nicht überschritten. 31,6 Hektar könnten nach diesem Ansatz in Böckwitz mit PV-Anlagen bebaut werden. Auch der Mindestabstand zur Wohnbebauung von 200 Metern wird eingehalten.
Eine Sorge der Jahrstedter war, ob die Fläche später wieder landwirtschaftlich genutzt werden könne. Dazu müsse dann noch einmal der Flächennutzungsplan geändert werden, denn in diesem werde sie im Rahmen der Planung von einer Landwirtschafts- zu einer Fläche für Sondernutzung umgewidmet. Nicht ausschließen wollte Stephan Heun, dass auch über die 30 Jahre der Vertragslaufzeit hinaus Strom auf der Fläche gewonnen werde. Nur dürfen per Gesetz die Verträge aktuell nicht langfristiger geschlossen werden.
Letztendlich gab es vom Jahrstedter Ortschaftsrat eine mehrheitliche Zustimmung für das Verfahren. Noch lieber wäre es den Ortschaftsräten aber – das wurde in der Diskussion deutlich – wenn der Strom in Form einer Genossenschaft von Einheimischen erzeugt würde und direkt verwendet werden könnte. Auch der Hauptausschuss hatte zu dem Thema keinen Gesprächsbedarf und stimmte dem geplanten Vorhaben zu.