Gerade im Moment werde der Weg verbotenerweise von Verkehrsteilnehmern genutzt, die aufgrund der Sperrung der B 71 bei Winterfeld nach Schleichwegen suchen. Diese Tatsache sei auch der Grund, weshalb die Polizei an der Stelle vermehrt kontrolliere und immer wieder Verkehrsteilnehmer antreffe, die den Weg nutzen, obwohl es nicht erlaubt ist. Auch wenn dieses durchaus berechtigt sei, so empfinden es die Mitglieder des Ortschaftsrates doch als eine Art „Wegelagerei“. Der Vorschlag des Ortschaftsrates lautet daher, den ländlichen Weg für Fahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen zu öffnen. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sollen diese dann den Weg offiziell befahren dürfen.
Die Öffnung des Weges ist aus Sicht des Ortschaftsrates schon deswegen ein ernst zu nehmendes Thema, da die Bitumenstraße aus Fördermitteln gebaut worden sei und ursprünglich eine schnelle Verbindung darstellen sollte. Doch irgendwann wurde der Weg für den öffentlichen Verkehr gesperrt, schwere Landmaschinen dürfen ihn aber weiterhin befahren. Das empfindet der Ortschaftsrat als ungerecht und fordert „gleiches Recht für alle“.