Einige Anfragen von Antragstellern wurden nicht weiterverfolgt, „Kenntnisse über den Grund darüber liegen nicht vor“, teilt Thomas Kräuter mit. Einige Interessenten, die einen Solarpark errichten wollten, haben aufgrund des Kriterienkataloges ihre Anfrage wieder zurückgenommen, informiert der Bauamtsleiter weiter. Der Kriterienkatalog wurde den Antragstellern übermittelt, damit diese ihre Anträge selbst prüfen konnten. Allerdings wurden bisher keine Anträge, die schon vor dem Beschluss gestellt wurden, wegen des Kriterienkataloges wieder geändert. Aber es wurden Anträge abgelehnt, die vor dem Beschluss gestellt wurden und die den Anforderungen des Kriterienkataloges nicht entsprachen. Beispielsweise für Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Jeetze, Güssefeld, Vietzen, Zethlingen und Karritz.
Wie Thomas Kräuter sagt, ist der Kriterienkatalog „sehr scharf in seiner Festlegung“. Beispielsweise ist die „Realität eine splitterhafte Verteilung der Bodenwertzahl auf eine mögliche Fläche“, so der Bauamtsleiter. Die Bodenwertzahl ermöglicht die Bewertung der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden. Kleinteilige Bodenwertzahlen über 25, so Thomas Kräuter weiter, „lassen zumeist das Projekt anhand der Festlegungen des Kriterienkataloges nicht zu“. Kritisch sind die Bodenwertzahlen beispielsweise für einen Antrag auf einer Fläche bei Altmersleben. Viele Projekte mussten wegen des „scharfen Schwellenwertes bei der Bodenwertzahl abgelehnt werden“. Problematisch ist beispielsweise auch die Begrenzung der Anlagengröße auf 15 Hektar in Verbindung mit weiteren notwendigen Investitionen, die der Realisierung bedürfen, so Thomas Kräuter.
Der Stadtrat wurde über „das laufende Ergebnis bei der Anwendung des Kriterienkataloges informiert“. Laut des Bauamtsleiters wäre „das bessere Instrument zur Steuerung zum Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen ein Teilflächennutzungsplan „Photovoltaik auf Freiflächen“ (Ackerland)“.