Bisher hat Kalbes amtierender Bürgermeister Karsten Ruth die Aufgaben seines Amtes und die eines Hauptamtsleiters der Verwaltung erfüllt. Eigentlich sind es aber zwei Personalstellen. Weder hat sich bisher Karsten Ruth zu einer weiteren Kandidatur geäußert noch ist eine andere Person öffentlich in Erscheinung getreten, die eine Kandidatur angekündigt hat. Bei der Stellenausschreibung für den „Amtsleiter des Haupt- und Ordnungsamtes“, wie es offiziell heißt, bestehe aber „ein direkter Zusammenhang mit der Wahl “, erklärt Ruth auf Nachfrage der AZ.
Denn unabhängig von einer eigenen Kandidatur „können wir alle das Wahlergebnis nicht vorhersehen“, sagt Ruth und macht deutlich, dass „nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass der Wahlsieger das Modell weiter fortführt“, Bürgermeister und Hauptamtsleiter zu sein. Denn das Anforderungsprofil der letzteren Stelle ist durchaus lang und herausfordernd, ebenso wie die Arbeitsbereiche. Eine entsprechende Qualifizierung muss vorhanden sein.
Die Funktion des Hauptamtsleiters „bildet, wenn wir sie besetzen können, auch ein fachliches Back-up“, erklärt Ruth weiter. Und zwar für den Fall, dass ein Wahlsieger keine entsprechenden Erfahrungen hat. Denn laut des Kommunalgesetzes vertritt ein hauptamtlicher Bürgermeister die Kommune und repräsentiert diese, eine spezifische Qualifikation muss allerdings nicht mitgebracht werden, um für das Amt zu kandidieren. „Für diesen Fall muss abgesichert sein, dass jemand in der Verwaltung ist, der die fachlichen Kenntnisse besitzt und das Amt des Bürgermeisters unterstützt“, erklärt Ruth.