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Verwaltung sucht einen Hauptamtsleiter

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Von: Hanna Koerdt

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Das Rathaus in Kalbe
Im Kalbenser Rathaus soll noch vor der Bürgermeister-Wahl ein Hauptamtsleiter eingestellt werden, der die Fachkenntnisse für die Verwaltungsarbeit mitbringt. Denn ein Bürgermeister-Kandidat muss diese nicht haben. © Hanna Koerdt

Erstmals in der 13-jährigen Geschichte der Einheitsgemeinde Kalbe soll ein Hauptamtsleiter im Rathaus eingestellt werden. Das hängt mit der Bürgermeister-Wahl zusammen.

Kalbe – Voraussichtlich am 24. September wird für die Einheitsgemeinde Kalbe dieses Jahr ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin gewählt, welcher ab Januar 2024 die Verwaltung und Einheitsgemeinde Kalbe führen soll. Doch schon jetzt wird ein neuer Hauptamtsleiter gesucht, der möglichst schon im Mai die Arbeit aufnehmen soll. Eine Personalstelle, die es seit Einheitsgemeindegründung in dieser alleinigen Form nicht gab.

Bisher hat Kalbes amtierender Bürgermeister Karsten Ruth die Aufgaben seines Amtes und die eines Hauptamtsleiters der Verwaltung erfüllt. Eigentlich sind es aber zwei Personalstellen. Weder hat sich bisher Karsten Ruth zu einer weiteren Kandidatur geäußert noch ist eine andere Person öffentlich in Erscheinung getreten, die eine Kandidatur angekündigt hat. Bei der Stellenausschreibung für den „Amtsleiter des Haupt- und Ordnungsamtes“, wie es offiziell heißt, bestehe aber „ein direkter Zusammenhang mit der Wahl “, erklärt Ruth auf Nachfrage der AZ.

Denn unabhängig von einer eigenen Kandidatur „können wir alle das Wahlergebnis nicht vorhersehen“, sagt Ruth und macht deutlich, dass „nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass der Wahlsieger das Modell weiter fortführt“, Bürgermeister und Hauptamtsleiter zu sein. Denn das Anforderungsprofil der letzteren Stelle ist durchaus lang und herausfordernd, ebenso wie die Arbeitsbereiche. Eine entsprechende Qualifizierung muss vorhanden sein.

Die Funktion des Hauptamtsleiters „bildet, wenn wir sie besetzen können, auch ein fachliches Back-up“, erklärt Ruth weiter. Und zwar für den Fall, dass ein Wahlsieger keine entsprechenden Erfahrungen hat. Denn laut des Kommunalgesetzes vertritt ein hauptamtlicher Bürgermeister die Kommune und repräsentiert diese, eine spezifische Qualifikation muss allerdings nicht mitgebracht werden, um für das Amt zu kandidieren. „Für diesen Fall muss abgesichert sein, dass jemand in der Verwaltung ist, der die fachlichen Kenntnisse besitzt und das Amt des Bürgermeisters unterstützt“, erklärt Ruth.

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