Im Rathaus müssen vorab Termine vereinbart werden und es gilt die 3 G-Regel. Darauf werden die Bürger, die einen Termin vereinbaren möchten, auch hingewiesen. Testmöglichkeiten für Bürger im Rathaus werden nicht vorgehalten. Der jeweilige Mitarbeiter, mit dem der Bürger den Termin hat, kontrolliert auch den Nachweis, ob der Bürger getestet, geimpft oder genesen ist. Für die Mitarbeiter der Verwaltung gilt ebenfalls die 3 G-Regel. Mit halber Belegschaft im Homeoffice, so wie im Lockdown ab Ende 2020, wird im Rathaus aber nicht gearbeitet.
Die 3 G-Regel gilt ab sofort auch für die Ausschüsse und Gremien der Stadt. Unter diesen Voraussetzungen können sie auch weiterhin öffentlich, also mit Einwohnerfragestunden, stattfinden. Aber auch hier gilt: Um einen zertifizierten Testnachweis müssen sich die Teilnehmer und Gremien selbst kümmern. Dies wird nicht von der Kommune vorgehalten.
In den Sportstätten der Einheitsgemeinde gilt in Innenräumen die 2 G-Regel, Zutritt erhalten also nur Genesene und Geimpfte. Im Außenbereich gilt die 3 G-Regel. Außerdem gelten für die Sportstätten innen wie außen nun Personenbeschränkungen, erklärt Ordnungsamtsmitarbeiterin Anne Haase. Die Allgemeinverfügung dazu hängt an den Sportstätten der Kommune aus. „Wir haben auch jeden Sportverein darüber informiert und mit Trainern gesprochen, die ihre Teilnehmer darüber informieren“, sagt Anne Haase. Auch wurde noch mal ein allgemeiner Hygienerahmenplan verfasst, an den sich die Sportler halten müssen.
Im Kulturhaus gilt für Veranstaltungen die 2 G-Regel, in der Bibliothek 3 G. „Trotz der Umstände“, betont Anne Haase, sei die Kooperation und das Verständnis bei allen Beteiligten gut.