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Mehr Züge, mehr Gefahren, aber keine Hilfe für die Feuerwehren

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Von: Hanna Koerdt

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Der Bahnübergang zwischen Brunau und Packebusch
Über die Bahnschienen zwischen Brunau und Packebusch wird voraussichtlich ab dem Jahr 2026 eine Brücke für den Straßenverkehr gebaut. Der zusätzliche Bahnverkehr betrifft auch die Arbeit der Feuerwehren. © Hanna Koerdt

Eine Brücke über den Bahnübergang Brunau/Packebusch soll voraussichtlich ab 2026 gebaut werden. Die Planungen dafür laufen. Der vermehrte Zugverkehr auf der Strecke der Amerikalinie wird auch örtliche Freiwillige Feuerwehren wie die in Packebusch fordern. Unterstützung der Deutschen Bahn wird es dabei aber nicht geben.

Brunau/Packebusch – In etwa drei Jahren stehen auf der Bahnhofstraße zwischen Brunau und Packebusch große Umbauarbeiten an: Über die Bahnschienen der sogenannten Amerika-Linie wird eine Brücke gebaut. Denn es werden künftig wesentlich mehr Züge, vor allem Güterzüge, auf der Strecke fahren, die Schließzeiten an den Schranken werden dementsprechend ebenfalls steigen. Der häufigere Zugverkehr könnte auch die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren vor neue Herausforderungen stellen. Unterstützung von der Deutschen Bahn für etwaige Einsätze an der Strecke ist aber nicht zu erwarten. Das wurde kürzlich bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr in Packebusch diskutiert.

Mehr und längere Züge, eine veränderte Landschaft, eine Bahnbrücke für den Straßenverkehr – die Situation auf der Bahnstrecke, die zwischen Brunau und Packebusch verläuft, wird sich verändern. Das erklärte während der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Packebusch Kalbes Bürgermeister Karsten Ruth, der bereits noch theoretische Bilder der Brücke gesehen hat. Die veränderte Situation werde wohl auch die Feuerwehrarbeit beeinflussen. „Eine technische Hilfeleistung oder Finanzierung wird es von der Deutschen Bahn aber nicht geben“, erklärte der Bürgermeister weiter. Es habe vor Kurzem ein Treffen mit der Deutschen Bahn gegeben, mit dabei waren Vertreter der Kommunen Kalbe und Bismark sowie der Feuerwehren. Dabei ging es auch um die Erstellung von Sicherheitskonzepten für Gefahrensituationen, bei denen die Grenzen an Manpower und Technik erreicht sind. Was passiert, wenn ein Zug entgleist, brennt und Menschen aus dem Zug geholt werden müssen? „Es wurde gesagt, dass nach dem Rechtsverständnis der Deutschen Bahn keine Notwendigkeit für Gefahrenabwehrmaßnahmen besteht oder dafür, anliegende Kommunen zu unterstützen“, fasst es Karsten Ruth gegenüber der AZ zusammen.

Die Deutsche Bahn erklärt auf Nachfrage der AZ: „Die Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen ist gesetzlich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und über eine Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes geregelt. Danach ist leider keine streckenbezogene Beschaffung von Feuerwehrausrüstung vorgesehen. Eine zusätzliche technische Ausstattung von Feuerwehren ist ebenfalls weder gesetzlich gefordert noch erforderlich. Die bei den Feuerwehren vorhandenen Geräte zur Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung sind auch im Bereich von Eisenbahnen einsetzbar. Auch Löschwasserentnahmestellen entlang der Strecke sind nicht Bestandteil der Richtlinie. Die baulichen Maßnahmen legen ihren Schwerpunkt in der Schaffung von Zuwegungen zu den Strecken.“ Was gesetzlich zwar klar formuliert zu sein scheint, „stellt uns schon vor eine große Herausforderung“, findet Karsten Ruth. Denn im Rahmen der Erstellung der Risikoanalyse „müssen wir solche Sachverhalte aufnehmen und bedienen“. Insgesamt sei damit zu rechnen, dass die Arbeit der Feuerwehren damit nochmals anspruchsvoller wird.

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