Stadt Gardelegen vermietet nur Räume der Dorfgemeinschaftshäuser, nicht das Inventar

Gardelegens Stadtverwaltung ersetzt kein Geschirr für die Dorfgemeinschaftshäuser.
Gardelegen – Wer in Dorfgemeinschaftshäusern feiert, der muss möglicherweise bald sein Geschirr selbst mitbringen. Das erfuhren die Mitglieder des Hemstedter Ortschaftsrates, die für die diesjährige Investitionsliste unter anderem neues Geschirr für die in die Jahre gekommenen Teller und Tassen des Lüffinger Dorfgemeinschaftshauses beantragt hatten. „Doch das wird die Stadt nicht anschaffen“, berichtete Ortsbürgermeister Günter Hoop während der vergangenen Ratssitzung.
Dies bestätigt Caroline Klein, die in der Gardelegener Stadtverwaltung unter anderem für die Dorfgemeinschaftshäuser zuständig ist. Die Stadt Gardelegen werde Inventar wie Teller und Tassen, aber auch Messer und Gabeln nicht mehr neu anschaffen oder ersetzen, erklärt sie. Bei anderen Anschaffungen wie Geschirrspüler oder Mikrowelle wäre dies zwar möglich. Aber die Stadt vermiete grundsätzlich nur die reinen Räumlichkeiten und nicht das darin befindliche Inventar. Sei es in ausreichender Zahl vorhanden, könne es selbstverständlich genutzt werden. Komme etwas abhanden oder zu Bruch, dann müsse dies vom Mieter der Räumlichkeiten ersetzt werden, berichtet Caroline Klein. Wer die Schlüsselgewalt für das Dorfgemeinschaftshaus vor Ort habe – oft der Ortsbürgermeister oder -bürgermeisterin oder ein anderes Ratsmitglied – , der muss auflisten, was alles da ist. Und nach Rückgabe des Schlüssels nach Ende der Feier wird kontrolliert, ob etwas fehlt oder kaputt gegangen ist. Dies muss dann durch den Nutzer ersetzt werden. Und wenn es irgendwann kein oder nur wenig Inventar in einem Dorfgemeinschaftshaus gibt, dann muss der Nutzer Teller, Tassen und ähnliches von daheim mitbringen oder auf anderem Wege besorgen.
Sollte ein Ortschaftsrat das Inventar trotzdem erneuern wollen, dann muss dies vom Brauchtumsgeld bezahlt werden, wie Caroline Klein erklärt. Pro Jahr stehen einem Ortschaftsrat insgesamt 4,50 Euro pro Einwohner zur Verfügung.