Nicht so bei M. Der 34-Jährige saß gestern auf der Anklagebank und war nicht nur geständig. Er zeigte nach Auffassung des Richters auch ehrliche Reue. Angeklagt war der Gardelegener unter anderem wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ und des „Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz“. Konkret ging es um die Nacht zum 10. März 2019. Da feierte M. mit einem Kumpel – zu dem er heute nach eigenen Angaben keinen Kontakt mehr hat – in Gardelegen. Es floss auch Alkohol. Dann fuhren beide nach Solpke – warum ausgerechnet dorthin, konnte M. nicht mehr sagen – und wollten einen Zigarettenautomaten in die Luft jagen. Passenderweise hatte der Kumpel auch gleich eine lange Stange mit Sprengstoff im Auto liegen. M. stand währenddessen Schmiere. „Sie waren offenbar nicht derjenige, der gerufen hat: Töröööö, jetzt geht´s los“, schätzte ihn Bormann ein. Mit anderen Worten: Anführer war sein damaliger Kumpel, der noch zu einem späteren Zeitpunkt angeklagt werden soll.
Die Lunte war gelegt, es machte nachts um 3.10 Uhr am Krugende in Solpke Bumm – aber die Beute konnten sich die beiden nicht schnappen. Denn ein Anwohner störte sie, beide türmten „irgendwo in eine Seitengasse.“ Als sie dann zu ihrem Auto zurückkehren wollten, „da hat Sie die Polizei Hops genommen“, so der Richter. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten bei M. reichlich und verschiedenste Drogen. Dazu einen Metallschlagring und ein Springmesser. „Einen Gemischtwarenhandel“ habe der Angeklagte betrieben, so Bormann. Denn M. nahm zum damaligen Zeitpunkt nicht nur selbst Drogen. Er verkaufte sie auch.
Nachdem die Sache aufflog und M. geständig war, musste er einen Kredit aufnehmen, den er auch künftig noch über Jahre abstottern muss. Denn er hatte Schulden bei seinem Dealer. Die heutige finanzielle Lage beschrieb der Produktionsarbeiter im Schichtbetrieb folgendermaßen: „Ich kann meine Rechnungen bezahlen, es reicht zum Überleben.“
Gleich nach seiner vorläufigen Festnahme im Anschluss an die Explosion in Solpke („Ich habe mich zu dieser blöden Aktion, verleiten lassen“) habe er einen „kalten Entzug“ gemacht, erzählte der Angeklagte. Also mit dem Drogenkonsum aufgehört. „Zwei, drei Wochen“ sei es ihm richtig schlecht ergangen, „mit Schlafstörungen und Schweißausbrüchen“. Wie er denn da habe zur Arbeit gehen können, wollte der Richter wissen. Antwort: „Es gibt ja Handtücher.“
Das Schöffengericht in Gardelegen verurteilte M. zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre. Bormann urteilte abschließend: „Ich habe selten hier auf der Anklagebank einen so offenen Menschen sitzen gehabt wie Sie.“