Angeklagter erscheint nicht zur Verhandlung am Gardelegener Schöffengericht: Haftbefehl

Ein Angeklagter erschien nicht zur Verhandlung. Deshalb wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Gardelegen – Sie waren alle da. Der Richter. Die beiden Schöffen. Die Oberstaatsanwältin. Die Protokollantin. Der Pflichtverteidiger. Nur der Platz neben ihm blieb leer, als die Verhandlung vor dem Gardelegener Schöffengericht am Donnerstagmittag beginnen sollte. Denn der Mann aus einem Dorf im Gardelegener Stadtgebiet war nicht da. „Unentschuldigtes Fernbleiben“ notierte Richter Axel Bormann kurz danach.
Ob er denn irgendwann Kontakt zu seinem Mandanten gehabt habe, wollte der Richter vom Pflichtverteidiger – der schaute kurz vor Prozessbeginn nochmal auf den Flur vor dem Gerichtssaal, ob sein Mandant nicht doch erschienen ist – wissen. Nicht wirklich, entgegnete dieser. „Ich kenne ihn gar nicht.“ Der Verteidiger, so berichtete er, habe mehrfach versucht, ihn zu sprechen. Per Telefon und auch per Brief. Die einzige Reaktion seines Mandanten war ein Schreiben mit einem einzigen Satz: „Lassen Sie mich in Ruhe.“ Und die Ladung zu dem Gerichtstermin schickte der Angeklagte ungeöffnet zurück.
Und so fiel der Prozess – es ging um „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“ – aus. Es wird aber einen neuen Termin geben. Dann wahrscheinlich auch mit dem Angeklagten. Denn auf Antrag der Staatsanwaltschaft verkündete das Schöffengericht unter Vorsitz von Axel Bormann einen Haftbefehl gegen den Abwesenden. Soll heißen: Er wird irgendwann abgeholt, kommt in die Justizvollzugsanstalt nach Burg und bleibt dort so lange hinter Gittern, bis der Prozess neu angesetzt ist.
Damit nicht wieder alle Beteiligten auf Staatskosten umsonst im Gerichtssaal erscheinen, weil der Angeklagte nicht da ist.