Der 37-jährige Nachbar soll die Gegenstände zwischen dem 2. November, nach 18 Uhr, und dem 4. November 2021, 10.30 Uhr entwendet haben. Wie der Staatsanwalt in der Anklage weiter erklärte, habe der 37-Jährige einen Schlüssel zur Wohnung seines Nachbarn gehabt. Wie der Angeklagte sagte, habe der Laptop ihm gehört, die Musikanlage habe er dem Verstorbenen abgekauft – wofür es keinen Beleg gibt – und die Angel wurde ihm geschenkt. Den Akkuschrauber aber „konnte er mir nicht mehr wiedergeben“, so der 37-Jährige. Er erklärte, dass er und der Verstorbene „beste Freunde“ waren. Er habe für seinen Nachbarn „gekocht, eingekauft, alles für ihn gemacht“.
„Und warum waren Sie nach seinem Tod dann in der Wohnung?“, fragte Richter Axel Bormann nach. „Weil mein Laptop und andere Sachen noch da waren“, so der 37-Jährige. Er sagte, dass er sich den Ring „als Erinnerung“ mitgenommen habe und den Akkuschrauber, weil er „einen brauchte“, so der Angeklagte, der zuvor einen anderen Grund angab.
Der Angeklagte, der schon wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und räuberische Erpressung vor Gericht stand, ergänzte, dass am „3. oder 4. November 2021 in meine Wohnung eingebrochen wurde“. Er wurde überfallen, sagte der Angeklagte aus. Dabei wurden ihm Fernseher und die Musikanlage geklaut. „Die wollten das wiederholen, was ich angeblich geklaut habe“, erklärte er. Die Polizei habe hierzu aber das Verfahren eingestellt, gab Richter Axel Bormann zu bedenken.
Auch der Zeuge, der Bruder des Verstorbenen, verneinte, in der Wohnung des Angeklagten gewesen zu sein. Er gab an, nach dem Tod den Nachbarn mit einem Zettel, auf dem seine Handynummer stand, an der Tür den Nachbarn informiert zu haben. Dieser rief den Bruder an, der ihm mitteilte, dass in der Wohnung noch sein E-Scooter sei, und wenn er seine Sachen herausholen möchte, Bescheid geben soll. Allerdings „waren dann zwei Tage später diverse Sachen weg“, so der Zeuge. Er gab an, dass die Angel und Musikanlage seinem Bruder gehört haben, bei dem Laptop war er sich unsicher, ebenso beim Akkuschrauber.
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 2800 Euro (70 Tagessätze á 40 Euro) verurteilt. Der 37-Jährige gab an, eventuell in Berufung oder Revision zu gehen.