Wegen des möglichen Abrisses des Back- und Bethauses gab es verschiedene Verfahren und unterschiedliche Rechtsauffassungen. „Die Rechtsauffassung des Stiftungsrates und der Unteren Denkmalschutzbehörde waren dazu, dass die bestehende Abrissgenehmigung bestandskräftig und damit umsetzbar ist. Die 3-Jahresfrist wurde unserer Meinung nach durch die aufschiebende Wirkung von Widerspruchs- und Klageverfahren aufgeschoben.“ Dazu gab es, teilt der Stiftungsrat weiter mit, „jahrelang erst keine verbindliche Entscheidung der Oberen Denkmalschutzbehörde und dann lediglich eine Anweisung an die Untere Denkmalschutzbehörde, welche uns über die Rechtsauffassung der Oberen Denkmalschutzbehörde informieren soll“. Dann war es laut Stiftungsrat möglich, „unsere Ansprüche noch einmal gerichtlich prüfen zu lassen“. Für das Feststellungsverfahren hätte ein Antrag gestellt werden müssen, damit festgestellt wird, „dass die bestehende Abrissgenehmigung tatsächlich bestandskräftig ist und wir abreißen könnten“. Es wurde „gegen diese Möglichkeit und für die Neubeantragung der Abrissgenehmigung entschieden, um klar zu machen, dass wir alle rechtlichen Voraussetzungen einhalten“. Es sei „vollkommen unklar, warum nunmehr die BI gegen ein solches Verfahren so vehement streitet“, teilt der Stiftungsrat mit.
Es sollte eine Mediation mit der Bürgerinitiative stattfinden, bei dem ein mögliches Konzept für das Back- und Bethaus besprochen werden sollte. Dem Stiftungsrat wurde das Konzept trotz Bitte nicht zur Verfügung gestellt. „Man darf hier nicht vergessen, wir sind die Eigentümer des Grundstückes“, so der Stiftungsrat weiter. Es gab lediglich ein Konzept von 2016, allerdings ohne geordneten Finanzplan und nachvollziehbaren Nutzungsplan, weswegen es nicht berücksichtigt werden konnte. Zudem gebe es derzeit seitens der Bürgerinitiative kein Interesse an einer Mediation.
„Es geht hier nicht um den Abriss an sich“, verdeutlicht der Stiftungsrat. Das „ursprüngliche Antragsverfahren bezüglich des Abrisses des Back- und Bethauses“ erfolgte, um die Möglichkeit zu schaffen, „den vorderen straßenbegleitenden Bereich des Großen Hospitals zu sanieren und wieder einer Nutzung zuzuführen“. Vor Jahren wurde bereits von der Wohnungsbaugesellschaft ein Seitenflügel saniert, sodass dieser nun wieder genutzt wird. „Unser Ziel war von Anfang an, dies auch für den zweiten Flügel, der an der Philipp-Müller-Straße liegt, ebenfalls zu erreichen“, erklärt der Stiftungsrat. Dieser informiert weiter, dass es Interessenten für die Nutzung gibt, „welche jedoch im derzeitigen Zustand nicht einziehen können“.