Zudem sei es nicht möglich, alle Schüler von A nach B zu transportieren, wenn es nur noch einen Standort geben würde. Auch aus Gründen der Daseinsvorsorge sei der Erhalt der beiden Beschulungsorte notwendig. In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es, dass für Sekundarschulen eine Mindestgröße von 240 Schülern festgelegt sei.
Weiterhin seien diese Schulen mindestens zweizügig und mit einer Mindestjahrgangsstärke in den Anfangsklassen von 40 neu aufzunehmenden Schülern einzurichten. Die Sekundarschule Beetzendorf erreiche mittelfristig nicht regelmäßig die geforderte Mindestschulgröße. Und die Sekundarschule Dähre unterschreite mittelfristig die für das Beantragen zum Herabsetzen der Mindestschulgröße notwendigen 180 Schüler.
Mit der Fusion der beiden Schulstandorte entstehe eine dreizügige Sekundarschule mit rund 400 Schülern. „Diese ist damit mittel- und langfristig bestandsfähig“, lautet die Beschlussbegründung.
Die Beibehaltung der beiden Standorte erfolge vorbehaltlich der Genehmigung durch die Schulbehörde. Ein Antrag zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit sei bereits gestellt worden.
Nadine Broweleit vom Elternkuratorium der Dährer Sekundarschule ist skeptisch, ob sich durch die Fusion die Situation an den beiden Schulen ändern wird.
„Das Problem wird nicht geändert, sondern nur auf zwei Standorte verteilt. Aber was soll man machen?“, sagte sie am Dienstag, 16. November, auf AZ-Nachfrage. Zudem sitze die Leiterin der Dährer Schule ja schon in Beetzendorf.