Bei Jägern beliebt ist der Bayrische Gebirgsschweißhund, der elf Mal gemeldet ist. Der Kleine Münsterländer und der Weimaraner ist jeweils 14 Mal registriert. Der Deutsch Kurzhaar, ein Vorstehhund ist acht Mal, der Jagdterrier neun Mal gemeldet und der Große Münsterländer sieben Mal. Doch auch Schlittenhundesportler gibt es bekanntlich in der Region und so sind insgesamt 18 Siberian Huskys im Ordnungsamt der Verbandsgemeinde registriert. Der Trend bei Familien geht sogar zum Zweithund. Die Verwaltung hat an Sollbeträgen der vergangenen Jahre folgende Einnahmen durch die Hundesteuer registriert: Im Jahr 2020 waren es 59 048 Euro, ein Jahr später 60 898 Euro und im Vorjahr bereits 62 143 Euro. Die meisten Hundesteueranmeldungen gibt es mit 356 in der Gemeinde Beetzendorf, die wenigsten sind in der Gemeinde Rohrberg (130) und Wallstawe (131) registriert.
Die VG möchte auf folgende Punkte hinweisen: Die schriftliche Anmeldepflicht des Hundehalters gilt innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in der Gemeinde. Die selbe Frist gilt auch beim Umzug und bei der Beendigung der Haltung. Jeder nach März 2009 geborene Hund muss im zentralen Hunderegister erfasst werden. Eine nicht erfolgte An- oder Abmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Die entsprechenden Formulare stehen auf der Homepage der VG unter www.beetzendorf-diesdorf.de bereit.