Der Beetzendorfer Rat hatte am 12. August beschlossen, dass das Einsammeln von Streuobst von Bäumen, die der Gemeinde gehören, straffrei bleibt. Diese Entscheidung gilt nicht nur für die Einwohner der Gemeinde Beetzendorf, sondern für alle Bürger. Begründet wurde die Entscheidung auch als kleiner Beitrag zum Klimaschutz, da durch das Sammeln von Streuobst auf von weiter her geliefertes Discounterobst, welches häufig behandelt ist, verzichtet werden könne. Die Gemeinde strebe es außerdem an, weitere Obstgehölze im Beetzendorfer Gemeindegebiet zu pflanzen. Beetzendorfs Vize-Bürgermeister Dietmar Sommer hatte zum Streuobst erklärt: „Es verfault genug am Straßenrand.“ Dies dürfte auf dem Gebiet der Gemeinde Wallstawe nicht anders sein. Der angekündigte Beschluss könnte da zumindest etwas Abhilfe schaffen.