Apropos Flächen. Maximal zwei Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der Gemarkung einer Ortschaft sollen mit PV-Anlagen bebaut werden können. Der Abstand zum Bestandswald soll 30 Meter betragen, zur Wohnbebauung mindestens 100 Meter. Zum letzteren Punkt ließ die Bürgermeisterin abstimmen: Vier Ratsmitglieder waren dafür, drei dagegen. Zuvor hatte Volker Jakob, Projektierer von PV-Anlagen bei der Firma Sunovis, der als Gast die Sitzung verfolgte, erklärt, dass 100 Meter als Abstand zur Wohnbebauung ausreichend seien. Denn PV-Anlagen würden auch Geräusche erzeugen, durch die Wechselrichter (Lüfter). Einigkeit erzielte der Rat ebenfalls darüber, konventionelle PV-Anlagen bei bis zu 25 Bodenpunkten zuzulassen. Für Agri-Photovoltaik, bei der zwischen den Modulen noch Landwirtschaft möglich ist, soll der Wert bei 50 Punkten liegen. Ein ganz wichtiger Punkt: Nicht die Gemeinde, sondern der Ort, in dem die PV-Anlage steht, soll am Gewinn aus der Stromerzeugung beteiligt werden.