Auf das Thema Trinkwasserversorgung und das Problem des fehlenden Wasserdrucks bei Stromausfall ging die Kommune dagegen nicht ein. „Ich gehe nicht davon aus, dass wir Probleme kriegen. Aber wenn, dann sind wir vorbereitet“, so die Ortschefin. Die Bundesnetzagentur gehe aktuell nicht davon aus, dass es zum Ausfall der Gasversorgung kommt. Die Szenarien beschäftigen sich eher damit, dass es hier aufgrund des Umstieges auf Strom zu Ausfällen kommen kann und dies auch nicht wegen eines Versorgungsmangels, sondern eines Ausfalles der Infrastruktur durch eine hohe Belastung lokaler Netze. Mit den Kommunen wurde seitens des Altmarkkreises abgestimmt, dass die Feuerwehrgerätehäuser als Anlaufstellen für den Fall eines Gas- oder Stromausfalles ausgewiesen werden. Sie sind meist mit Notstromaggregaten ausgestattet und können über Funk die Kommunikation sichern oder zum Beispiel eine Alarmierung des Rettungsdienstes vornehmen, wenn zuhause nicht mehr telefoniert werden kann. Die Feuerwehrgerätehäuser können auch zur Informationsweitergabe von den Gemeinden genutzt werden. Hier können Notrufe abgesetzt und Hilfsangebote gebündelt werden. Anlaufstellen in ihrer Grundform stellen laut Kreisverwaltung „ein Mindestmaß zur Erfüllung des tatsächlichen Hilfebedarfs der Bevölkerung dar.“ Damit sei keine Voll- oder Rundumversorgung gemeint. Die Bürger müssen sich primär in einigen Punkten also selbst helfen. Die Gemeinden bleiben dennoch für ihre Bürger verantwortlich. Das Ausrufen des Katastrophenfalles durch den Landrat als letztes Mittel entbinde sie nicht von ihrer Fürsorgepflicht, teilte die Kreisverwaltung mit.