Rechtlicher Hintergrund: Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark hatte das Bodenordnungsverfahren angeordnet. Das Verfahrensgebiet ist in der Gebietskarte dargestellt und die Verfahrensflurstücke sind in dem Flurstücksverzeichnis aufgeführt. Die Durchführung des Verfahrens richtet sich nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und des Flurbereinigungsgesetzes. Die Leitung obliegt der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, die Durchführung der Planungen einem beauftragten Ingenieurbüro. Eine wesentliche Zielstellung dieses Bodenordnungsverfahrens ist es, die zersplittert liegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen privater Eigentümer neu zu ordnen und zusammenzulegen, um die oftmals eingeschränkte Nutzung oder Verwertung der Grundstücke zu ermöglichen und damit in Verbindung mit dem Wirtschaftswegeausbau die agrarstrukturellen Verhältnisse als wesentliche Voraussetzung für eine positive Entwicklung in der Landwirtschaft zu verbessern. Weiterhin gilt es, für das zum Teil ausgedünnte Wegenetz und die eingeschränkte Zugänglichkeit zu den Flurstücken geordnete rechtliche Verhältnisse, etwa an Wegen und Gewässern, zu schaffen, die nicht mehr existieren oder inzwischen auf privatem Grund verlaufen oder gebaut wurden, um sie in öffentliches Eigentum der Gemeinden zu überführen.