In den vergangenen Jahren habe er dies unterbunden, da ein fremdes Grundstück genutzt wurde und diese Nutzung vom Wassergesetz untersagt wurde. Steingraf veranlasste Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Verursacher. Gegen die Aussage der Anwohner, dass sie nun für die Nutzung bezahlen müssten, wehrt sich der Flussbereichsleiter: „Auch der Deichabschnitt bei Räbel ist seit Jahren mittels Werkvertrag für einen Schäfer vertraglich gebunden.“ Laut dem Wassergesetz des Landes sei jede Nutzung und Benutzen des Deiches außer zum Zweck der Deichunterhaltung durch den dazu Verpflichteten verboten.
Darauf, dass über Monate nichts auf den Deichen passierte und bei Räbel das Gras immer höher wuchs, geht Steingraf nicht näher ein. Allerdings seien die betroffenen Räbeler im Flussbereich als auch im Landkreis bekannt.
Wie Steingraf informiert, gehören zu seinen Unterhaltungsaufgaben 253 Kilometer Deiche und 180 Kilometer Gewässer. „Mein südlichster Deich befindet sich in Rogätz und der nordwestlichste bei Bömenzien und Wanzer.“ Acht Schäfer hätten bei ihm Werkverträge für die Deiche, wären dadurch aber auch an gewisse Rahmenbedingungen gebunden.