Damals erzählte die Frau aus Zühlen, dass sie sich in dem altmärkischen Ort nicht mehr wohlfühle. Die Blutspritzer an ihrem Fahrzeug bestätigten diesen Eindruck.
Nun ist erneut die Polizei eingeschaltet worden; die AZ fragte unter der Woche im Salzwedeler Revier nach Bekanntwerden der Ereignisse nach, woraufhin es bestätigt wurde. Kurz darauf veröffentlichte die Polizei eine Mitteilung und sucht mittlerweile nach Zeugen.
„Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden“, heißt es vonseiten PETA. Die Organisation ist sich sicher: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“
Ob dieses Mal jemand ermittelt werden kann, wird sich zeigen. Die Kripo ist mit dem Fall beschäftigt.