Mitte August nun hat die Kreisverwaltung eine Baugenehmigung zum Ändern der Abluftanlage in Binde erteilt. Dies hatte die Stadt zuvor versagt, wie aus entsprechenden Unterlagen hervorgeht. Weil aus Sicht der Einheitsgemeinde Arendsee bereits die ursprüngliche Baugenehmigung rechtswidrig ist, könne auch eine Änderung nicht rechtens sein. Mehr noch: Durch diesen Vorgang sind die Befürchtungen in Arendsee groß, dass gewissermaßen durch die Hintertür die Bauten in Binde nachträglich legalisiert werden.
„Wenn wir jetzt nicht handeln, ziehen wir uns unsere Klagegrundlage in dem anderen Verfahren weg“, hatte Stadtchef Klebe nicht umsonst Anfang September im Bauausschuss gesagt. Dort wie auch später im Stadtrat fand sein Appell Gehör – die Abgeordneten stimmten für juristische Gegenmaßnahmen per Widerspruch gegen den Entscheid des Altmarkkreises sowie per Eilantrag gegen das Umsetzen der Umbaumaßnahmen in der Schweinemastanlage.
Der Betrieb am Ortsrand von Binde ist in den vergangenen zehn, 15 Jahren stark in der Diskussion gewesen. Anwohner beschwerten sich über ihrer Meinung nach massive Geruchsbelästigung durch die Tierhaltung.