Diskussionen gab es dahingehend, ob es wirklich dasselbe sei, in Arendsee oder etwa in Rademin zu übernachten. Als Gegenargument wurde vorgebracht, dass der Ort bei Rundfunkgebühren auch keine Rolle spiele. Was allerdings ebenfalls gesagt wurde: Das wiederkehrende Überprüfen des Kurstatus koste Arendsee viel Geld.
Ob nun Kurtaxe, Gästebeitrag, Bettensteuer oder eine Mischform: Die Verwaltung erhielt vom Ausschuss die Aufgabe, die Möglichkeiten der Stadt diesbezüglich zu klären. Etwa ob es erlaubt wäre, Kurtaxe und Gästebeitrag parallel, aber getrennt nach Gebieten zu kassieren.
Die Kurtaxe, die dem Erhalt und der Erneuerung von touristischen Anlagen dient, ist laut Satzung auf den Ortsteil Arendsee beschränkt. Sie wird auch nur von April bis Oktober erhoben und beträgt 1,20 Euro pro Nacht oder 48 Euro pro Saison. Es gelten Erleichterungen, beispielsweise für Kinder, Jugendliche und Schwerbehinderte.
Über die Kurtaxe ist vor einigen Jahren heftig gestritten worden. Vor allem größere Übernachtungsanbieter wie das Kinder- und Jugenderholungszentrum, das Integrationsdorf und die Mutter-Kind-Kurklinik brachten damals ihre Bedenken gegenüber der neuen Kurtax-Satzung zum Ausdruck. Ein Argument: Durch die Abgabe sinke das Gästeaufkommen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte unter der Woche entschieden, dass die Bettensteuer gesetzeskonform ist. Verschiedene Hoteliers klagten zuvor erfolglos dagegen.
Kritik gibt es von den Hotel-Branchenverbänden (DEHOGA und IHA): „Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.“ Der Zeitpunkt sei sehr ungünstig.