Von den 21 Nonnenklöstern in Brandenburg blieben 10 als Damenstifte erhalten. Diese waren Heiligengrabe, Lindow (bei Ruppin), Marienfleiß (Priegnitz), Zehdenick (Uckermark), Kloster Neuendorf, Diesdorf, Arendsee, Krevese sowie in Stendal das Franziskanerinnen und Augustinerinnen-/Benediktinerinnen Kloster (Katharinenkloster). Bereits 1578 wurden die Neuzugänge in den altmärkischen Stiften auf 20 Jungfrauen begrenzt. Nach dem Ende des 30-jährigen Krieges 1648 wurden Arendsee und Neuendorf nur noch acht und Diesdorf zehn Stiftsdamen zugesprochen.
Im Jahre 1806 lebten in den brandenburgischen Stiften in Heiligengrabe, Kloster Marienfleiß, Kloster Lindow (Prignitz), Kloster Zehdenik, Kloster Arendsee, Kloster Diesdorf, Kloster Neuendorf noch eine Äbtissin, eine Priorin, sechs Dominas, 65 Konventualinnen und sechs Minorinnen. Unter anderen im Stift Diesdorf 13 Personen, in Kloster Neuendorf sieben, in Arendsee sieben sowie in den beiden Stendaler Stiften St. Anna sechs und St. Katharien sieben Stiftsdamen mit ihrer Domina.
Das Kloster Arendsee hatte sieben Präbenden (Wohnräume), von welchen die eine von der Domina, die übrigen von den sechs Konventualinnen bezogen wurden, welche zusammen das Kapitel bildeten. Sämtliche Stiftsdamen mussten adeligen Standes sein und sich zur lutherischen Religion bekennen.
Das Ende der evangelischen Stifte in der Altmark kam mit dem Regensburger Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803. Die gesetzliche Grundlage für die Aufhebung der Klöster und die Einziehung ihres Hab und Gut bildete das Edikt über die Einziehung sämtlicher geistlicher Güter in der Monarchie vom 30. Oktober 1810.
Bereits 1810 wurden die Stifte in Diesdorf und Kloster Neuendorf sowie das Stift Heiligengrabe im Jahre 1811 aufgelöst. Als letztes altmärkisches Stift folgte dann im Dezember 1812 das Stift in Arendsee. Insgesamt waren in den sieben brandenburgischen Stiften eine Äbtissin, eine Priorin, sechs Dominas, 65 Konventualinnen und sechs Minorinnen von der Säkularisierung betroffen. Alle Stiftsdamen konnten bis bis zu ihren Tode in den Gebäuden verbleiben, es durften allerdings keine neuen Jungfrauen mehr aufgenommen werden.
Als Unterhalt erhielt die Domina des Arendseer Stifts eine jährliche Pension von 1000 Franks, was 273 Taler, 18 Groschen und 10 Pfennigen entspricht. Jedes Stiftfräulein erhielt 600 Fanks. Die letzte Domina von Arendsee, Friederike Wilhelmine Freiin zu Putlitz verstarb am 5. Februar 1826 im Alter von 67 Jahren an Entkräftung. Im Jahre 1836 war nur noch eine Wohnung belegt, die letzte Conventualin des Stifts Arendsee Sophie Friederike Louise von Normann verstarb im Alter von 59 Jahren am 10. Dezember 1842 an Brustkrebs. Sie wurde wie alle Stiftsdamen auf dem Klosterhoffriedhof beigesetzt. Ihr Grabmal, ein eisernes Kreuz, gleicht in der Form dem der Domina Friederike Wilhelmine Freiin zu Putlitz und ist heute im unteren Kreuzgang des Klosters zu sehen.