Diese Sicht teilt die Einheitsgemeinde Arendsee bekanntlich nicht. Bauausschuss und Stadtrat drückten Mitte September ihren Widerspruch durch ein jeweils klares Votum aus. Hintergrund: Die Stadt befürchtet durch die im August erteilte Baugenehmigung Nachteile im seit 2013 laufenden Streitverfahren gegen den Schweinemastbetreiber wegen abweichender Bauten. Aus Sicht von Arendsee steht die damalige nachträgliche Baugenehmigung durch das Landesverwaltungsamt aufgrund fehlender Unterlagen auf rechtlich wackligen Füßen. „Eine formell rechtswidrige Baugenehmigung kann nicht rechtmäßig durch eine Änderungsgenehmigung im Jahr 2021 geändert werden“, steht im Klagebeschluss zum Handeln der Kreisverwaltung.
Die Behörde in Salzwedel hat sich ihrerseits gründlich mit den Argumenten aus der Seestadt auseinandergesetzt. Aber: „Die von der Gemeinde Arendsee vorgetragenen Gründe zur Einvernehmensversagung wurden geprüft, führten aber zu keiner anderen Entscheidung.“