Damit war das Thema Verkehrsberuhigung in der Ausschusssitzung aber noch nicht abgeschlossen. Denn Gegenstand war auch eine bundesweite Initiative, die sich seit 2021 dafür einsetzt, dass die Kommunen innerorts auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eigenmächtig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dort anordnen können, wo es für nötig erachtet wird. Dem sind bislang enge Grenzen gesetzt, etwa vor Schulen und Kitas sowie im Arendseer Fall während der Saison am Strandbad.
Der Ausschuss stimmte dafür, diese Initiative zu unterstützen. Die Ausschussmitglieder sprachen von mehr Mitbestimmungsrecht, dem Willen der Anwohner und einige Stellen (etwa Stoppschilder an Kreuzung Dessau-Lohne-Kleinau), wo drastischer eingegriffen werden könnte.
Es gab jedoch auch zurückhaltende Stimmen. Nämlich die, die sich fragen, ob es dann nicht flächendeckend zu 30-km/h-Forderungen kommen würde. Mit dem Resultat, dass die Fahrt zur Arbeit quälend werde.