Niemand könne im Winter einen durchgängig eis- oder schneefreien Bürgersteig erwarten und müsse sich stattdessen vorsichtig bewegen, heißt es in der Mitteilung eines großen deutschen Versicherers vom Dienstag. Aber dennoch werden gerade in solchen Momenten die Forderungen nach prompter Abhilfe immer wieder laut. In der Arendseer Politik ist in diesem Jahr lang und breit über die Straßenreinigungssatzung diskutiert worden. Im Oktober dann die Entscheidung: Es wird nichts geändert. Da ging es zwar hauptsächlich um das Säubern der Straße, aber auch die früher üblichen Streugutkisten waren wiederholt angesprochen worden.
Laut Bauamt gibt es diese vereinzelt nur noch in einigen Dörfern, wo sie ein Gemeindearbeiter nutzt. Ziemendorf und Kerkau werden als Beispiele genannt. In Arendsee selbst seien diese Kisten so desolat gewesen, dass sie weggeräumt werden mussten, so das Amt.
Im Sommer, noch ohne Glatteis, gab es seitens der Politik die Forderung, die alten Streugutkisten zu erneuern. Denn wer streuen soll, benötigt auch das entsprechende Material, lautete das Argument. Die Verwaltung sieht für das Streuen aber in erster Linie die Anwohner selbst in der Pflicht. Von den „Verpflichteten“ ist in der Reinigungssatzung die Rede. Das ist die Stadt bei ihren eigenen Grundstücken auch selbst. Streugut aus öffentlichen Behältern sei grundsätzlich für gefährliche Stellen gedacht, nicht für den privaten Hof, wird gesagt. Was als gefährliche Stelle gilt, ergebe sich am besten aus ordnungsrechtlicher Notwendigkeit.
Manche Probleme lösen sich nach einiger Zeit von selbst. So wie die Eisglätte. Durch die höheren Temperaturen blieb am Abend nur noch Matsch übrig. Aber die Fragen bleiben. Die nach Streugutkisten und die der Verwaltung: Wo beim Beräumen anfangen, wo aufhören?