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Bauausschuss behandelt Seeparzellen und bringt Bebauungspapier voran

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Von: Jens Heymann

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Am nebligen Ufer des Arendsees
Am nebligen Ufer des Arendsees: Für die Handhabung der Bauten am Ufer soll eine rechtliche Regelung her. Der städtische Bauausschuss befasste sich am Montag mit dem Thema und stimmte im Beisein von Parzelleneigentümern für das Aufstellen des lange geplanten Bebauungsplanes. © Harry Güssefeld

Der Bauausschuss am Montag im Arendseer Rathaus ist gut besucht gewesen. Den Gästen ging es dabei um ein einziges Thema: die Seeparzellen und der kommende Bebauungsplan. Die Eigentümer hatten Fragen an die Stadtverwaltung und gaben gleich einige Hinweise zu Protokoll. Der Bauausschuss selbst stimmte für das Aufstellen des Bebauungsplanes – eine klare Willensbekundung, am Seeufer Rechtssicherheit zu schaffen.

Arendsee – Die Fragen nach Stromanschlüssen, Übernachten und der Zufahrt mit Fahrzeugen deuten an, dass manche Eigentümer ihre Parzellen doch intensiver nutzen bzw. dies zu tun gedenken, als es der deutsche Amtsschimmel eigentlich im Sinn hat. Und mittendrin die Stadt Arendsee, die den größtmöglichen Interessensausgleich zwischen Naturschutzbelangen und den Gewohnheiten der Eigentümer (zu denen sie selbst zählt) erzielen soll.

Im Bürgerinfoportal der Stadt sind die Unterlagen zu den Seeparzellen für jedermann einsehbar. Und das haben einige auch getan. Hinter manchen Grundstücken ist in einer Liste das Wort Einzelfallprüfung vermerkt. Das macht den einen oder anderen nervös, hat aber laut Bebauungsplan-Begründung einen für sie vorteilhaften Grund. Denn eigentlich darf aus Naturschutzgründen innerhalb von 50 Metern zum Ufer nicht gebaut werden. Dazu soll es jedoch eine Ausnahme mit lediglich zehn Metern Abstand geben. Aber selbst dies geben die kleineren Parzellen nicht her. In der Begründung steht deshalb dazu: „Weiterhin soll es eine Ausnahme für die kleinsten Parzellen geben, die in ihrer Gesamtheit nur einen Abstand von [weniger als] zehn Meter aufweisen. Hier muss es eine Einzelfallentscheidung geben.“ Auf wen das zutrifft, steht in der Anlage – ebenfalls im Bürgerinfoportal einsehbar.

Im Entwurf zum Bebauungsplan stehen außerdem die angedachten Bauvorschriften. Einzäunungen an der Straßenseite sollen bis maximal 1,20 Meter Höhe erlaubt sein – als Hecke, Lattenzaun oder grüner Maschendrahtzaun. Die Gebäude sollen ebenfalls aus Holz bestehen und höchstens zwölf Quadratmeter Grundfläche haben. In den Unterlagen selbst steht jedoch: „Die kleinen Parzellen haben in der Regel nur einen Unterstand, die größeren jedoch richtige Bungalows.“ Die Eigentümer sollen sich generell zu den Maßgaben äußern. Dazu wurden die Besucher der Ausschusssitzung ermutigt.

Ob mit der nun laufenden Bauleitplanung nicht schlafende Hunde geweckt würden, wurde im Bauausschuss gefragt. Die seien bereits hellwach, so die sinngemäße Antwort der Stadtverwaltung. Der Altmarkkreis als Umweltbehörde wisse genau Bescheid, was am Seeweg los ist. Und halte nur deswegen weitgehend still, weil eben ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Mit diesem könne, so der Hinweis aus dem Rathaus, Bebauung nachträglich geheilt (nach Einzelprüfung), also genehmigt werden. Andererseits soll für künftige Vorhaben Rechtssicherheit geschaffen werden.

Der Bebauungsplan kostet laut Beschluss rund 43 000 Euro. Von privaten Parzellenbesitzern kommen bislang 13 200 Euro.

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