Im Entwurf zum Bebauungsplan stehen außerdem die angedachten Bauvorschriften. Einzäunungen an der Straßenseite sollen bis maximal 1,20 Meter Höhe erlaubt sein – als Hecke, Lattenzaun oder grüner Maschendrahtzaun. Die Gebäude sollen ebenfalls aus Holz bestehen und höchstens zwölf Quadratmeter Grundfläche haben. In den Unterlagen selbst steht jedoch: „Die kleinen Parzellen haben in der Regel nur einen Unterstand, die größeren jedoch richtige Bungalows.“ Die Eigentümer sollen sich generell zu den Maßgaben äußern. Dazu wurden die Besucher der Ausschusssitzung ermutigt.
Ob mit der nun laufenden Bauleitplanung nicht schlafende Hunde geweckt würden, wurde im Bauausschuss gefragt. Die seien bereits hellwach, so die sinngemäße Antwort der Stadtverwaltung. Der Altmarkkreis als Umweltbehörde wisse genau Bescheid, was am Seeweg los ist. Und halte nur deswegen weitgehend still, weil eben ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Mit diesem könne, so der Hinweis aus dem Rathaus, Bebauung nachträglich geheilt (nach Einzelprüfung), also genehmigt werden. Andererseits soll für künftige Vorhaben Rechtssicherheit geschaffen werden.
Der Bebauungsplan kostet laut Beschluss rund 43 000 Euro. Von privaten Parzellenbesitzern kommen bislang 13 200 Euro.