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Tätlichkeiten und Bedrohung: Sportgericht zieht Fußballer aus dem Spielbetrieb

Gesperrt für neun Monate

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Uelzen - von Bernd Klingebiel. Das Sportgericht des Fußballkreises Uelzen hat erneut eine lange Spielsperre gegen einen Kicker verhängt: Es zog einen Kicker des Sportclub 09 Uelzen II wegen Tätlichkeiten und Bedrohung für insgesamt neun Monate aus dem Verkehr.

© dpa

Das am Wochenende bekannt gewordene Urteil gilt rückwirkend ab dem 16. Oktober. Bis einschließlich zum 15. Juli dieses Jahres ist der Fußballer zum Zuschauen verdammt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung beim Bezirkssportgericht möglich.

Meisterschaftsspiel der 2. Kreisklasse zwischen der Sportclub-Reserve und dem TSV Lüder: In der 71. Minute fliegt ein Spieler der Platzherren mit Rot vom Platz. Das Gericht zeigt sich überzeugt davon, dass er seinen Gegenspieler zunächst gefoult und während der Spielunterbrechung dann mit der Faust geschlagen hat. Strafe für diese Tätlichkeit: zwei Monate.

Der Rotsünder beteuerte vor Gericht, seinen Kontrahenten eventuell beiseite gestoßen, jedoch keinen Regelverstoß begangen zu haben. Was auf dem Platz dann folgte, brachte dem SC-Kicker die satte Gesamtstrafe ein: Der Spieler attackierte den Schiedsrichter, und zumindest stieß er ihn gegen die Brust, erklärte das Gericht nach der Beweisaufnahme. Der Rowdy selbst sprach von einem „Antippen“, ein Zeuge von „Schubsen“ – was letztlich aber auch Tätlichkeiten gegen den Unparteiischen darstellen.

 Der Schiedsrichter selbst sagte aus, dass der Kicker ihn mit geballter Faust deshalb nur an der Brust traf, weil er den Kopf wegziehen konnte. Da der Fußballer körperlich jedoch deutlich größer ist als der Referee, mochte das Gericht nicht ausschließen, dass er ihn ohnehin nur im Brustbereich berühren wollte. Der Schlag oder Stoß brockte dem Kicker jedenfalls weitere sechs Monate Sperre ein.

Und weitere acht Wochen erhielt der Fußballer, weil er anschließend sein Trikot auszog und den Unparteiischen mit den Worten „Dich mach' ich fertig“ bedrohte. Diese Wortwahl bestritt er vor Gericht zwar, bekräftigte aber, sich nach Spielende beim Schiedsrichter entschuldigt zu haben, ohne zu erläutern, wofür. Dass er sich beim Spielleiter reuig zeigte und bisher auf dem Fußballplatz unbescholten gewesen ist, bewertete das Gericht als mildernd. Als Gesamtstrafe verhängte es die neunmonatige Sperre.

Zuletzt hatte eine 30-Spiele-Sperre des Gerichts unter Vorsitz von Marc Westedt für Gesprächsstoff und Aufsehen gesorgt (AZ berichtete). Das Gremium hatte einen mittlerweile gewechselten Spieler des Kreisligisten SVG Oetzen/Stöcken wegen diskriminierenden Verhaltens zu der langen Pause verdonnert.

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