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Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung

Eine Initiative reichte die Beschwerde am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein und übergab gleichzeitig mehr als 13 000 Unterschriften von Unterstützern. Die zum Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gehörende Initiative befürchtet, dass Daten zu Herkunft, Beruf und Religion über eine Kennziffer einzelnen Menschen zugeordnet werden könnten.

In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung. Die DDR führte die letzte Volkszählung 1981 durch. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung war bereits an der erfolgreichen Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt.

Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat, empfindet es als besonders heikel, dass die Daten aus der Volkszählung durch eine Personenkennziffer in den ersten vier Jahren eindeutig zugeordnet werden könnten. Genau das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.

"Für die Volkszählung werden Daten der Meldeämter, Liegenschaftskataster, der Bundesanstalt für Arbeit und aus allgemein zugänglichen Quellen zusammengeführt. Dies geschieht quasi hinter unserem Rücken", kritisierte auch Rena Tangens vom Datenschutzverein FoeBuD. Durch die Frage nach der Religionszugehörigkeit, die über die EU-Vorgaben hinausgehe, lasse sich etwa eine Liste aller Muslime erstellen.

Auf einem Plakat, das die Initiatoren vor dem Bundesverfassungsgericht aufstellten, hieß es: "Das unbefugte Betreten der Privatsphäre ist strengstens verboten."

dpa

16.07.2010 | An den Anfang der Seite

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