Den Haag - Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies stehe nicht im Einklang mit dem Völkerrecht.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag entschied am Freitag, dass Deutschlands Souveränität durch solche Urteile infrage gestellt würde.
Ein italienisches Gericht hatte 2008 einem italienischen Arbeiter das Recht auf eine Entschädigung zugesprochen. Er war 1944 nach Deutschland verschleppt worden und musste Zwangsarbeit in einer Rüstungsfabrik leisten. Der IGH sprach dem italienischen Gericht die Zuständigkeit ab.
Damit bestätigte das höchste Gericht der Vereinten Nationen die deutsche Position. Die Bundesrepublik hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt Deutschland ab.
dapd/dpa
Rubriklistenbild: © dpaDie Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit uns Ihre Meinung über das Kontaktformular zu senden.
Facebook 'Like Box' wird geladen...




Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.