Uelzen. Schwarzer Trainingsanzug, ein aufmunterndes Nicken zu den beiden Angeklagten, die rund 50 Freunde und Verwandten im Zuschauerraum grüßt Zeuge Mostafa Z. trotz Handschellen mit einem hochgestreckten Daumen.

Streng bewacht auf dem Weg ins Amtsgericht: Die beiden Angeklagten Ismail N. und Robert K. sitzen seit Herbst vergangenen Jahres in Untersuchungshaft – ihnen wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Foto: Ph. Schulze
Der 18-Jährige steht gestern Nachmittag im Mittelpunkt der Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der von Ermittlern so genannten Uelzener Douglas-Bande. Was Prozessbeobachter zu diesem Zeitpunkt noch nicht ahnen: Die Aussage des jungen Untersuchungshäftlings wird am Ende kaum etwas wert sein – denn er durfte fatalerweise bei einem der Angeklagten, den er als seinen Freund bezeichnet, übernachten. Zeit genug also, die Aussage in aller Ruhe abzustimmen.
Dann will er nicht mehr auf das Geschehen geachtet haben, bis der schwer verletzte Kneipengänger am Boden lag – er soll laut Anklage von einer Flasche niedergestreckt worden sein, die Ismail N. in der Hand hatte. Mostafa Z. selbst schüttelt nur den Kopf, „wenn einer von uns betroffen ist, dann sind alle von uns betroffen“, erklärt er später vielsagend.
Der 18-jährige sitzt mit zwei weiteren mutmaßlichen Bandenmitgliedern wegen des Verdachts der Schutzgelderpressung in Untersuchungshaft und wartet noch auf seinen Prozess.
Die gleiche Version liefert der nächste Zeuge in Saal 21 ab. Auch er habe gesehen, wie der Angeklagte Robert K. mit Faustschlägen niedergestreckt wurde. Ob die Angeklagten seine Freunde seien – nein, winkt er ab, um sich gleich darauf von Ismail N. mit Handschlag zu verabschieden. Erheiterung unter den Zuschauern, zufriedene Gesichter bei den Freunden.
Derweil reagierte das Niedersächsische Justizministerium gestern schnell auf die gemeinsame Zellennacht: Der Dienstleiter der Justizvollzugsanstalt und der Vorsitzende Richter würden umgehend eine Fehleranalyse vornehmen, erklärte Ministeriumssprecher Georg Wessling. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kritisierten derweil die Zusammenlegung als wenig hilfreich.
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(42.1)%Das ist furchtbar, wenn Eltern ihre Kinder zum Trinken quasi noch anstiften.
(48.9)%Lieber vor und mit den Eltern trinken, als heimlich. Ein Glas Sekt macht noch keinen Alkoholiker.
(9.0)%Das sind Einzelfälle. Da bedarf es jetzt keiner besonderen Aufmerksamkeit.
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