
Was Recht ist bei Eis und Schnee. Ab sofort sind Winterreifen in Deutschland vorgeschrieben. Nach dem Gesetz, das Ende November 2010 vom Bundesrat verabschiedet wurde, sind Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen Pflicht. © dpa

Schnee auf dem Dach oder mit Sommerreifen unterwegs? Das kann für Autofahrer teuer werden. Hier haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt. © dpa

Auf verschneiten und glatten Straßen " winterlichen Straßenverhältnissen" ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss hierzulande ein Verwarnungsgeld von 40 Euro zahlen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. © dpa

Wird durch die falsche Bereifung dazu noch der Verkehr behindert, werden 80 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg. © dpa

Die Straßenverkehrsordnung versteht sogenannte M+S-Reifen als Winterreifen, die Mindestprofiltiefe ist mit 1,6 Millimetern gesetzlich vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt eine Profiltiefe von mindestens vier Milimetern. Auch sollten die Winterreifen nicht älter als fünf Jahre sein. © dpa

Die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sowie geprüfte Winterreifen, die zusätzlich das Schneeflockensymbol mit den drei Bergspitzen zeigen. © dpa

Außerdem gilt in Österreich seit kurzem eine gesetzliche Pflicht für Winterreifen. Wer zwischen dem 1. November und dem 15. April in dem Nachbarland mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro. Wer dabei die Verkehrssicherheit schwer beeinträchtigt, kann mit bis zu satten 5000 Euro zur Kasse gebeten werden. Unter Umständen ziehen die Behörden das Auto auch komplett aus dem Verkehr. © dpa

Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. © dpa

Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt. © dpa
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10 Euro muss auch derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt. © dpa
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Frostschutzmittel muss in der Scheibenwischanlage enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen. © dpa
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Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Außerdem rutscht der Schnee beim Bremsen sonst nach vorne auf die Windschutzscheibe. © dpa
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Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. © dpa
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Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind. © dpa
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Stop oder Vorfahrt müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft. © dpa
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Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden. © dpa
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Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen. © dpa
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Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein. © dpa