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Pommes-Klage: Urteil gefallen

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München - Jetzt ist das Urteil bei der kuriosen Münchner Pommes-Klage um ein 22 Jahre altes Kunstwerk gefallen. Demnach muss eine Galerie für die Kartoffelstäbchen tief in die Tasche greifen.

© dpa

Der Rechtsanwalt des Klägers, L. Peters, zeigt am Donnerstag (26.01.2012) im Oberlandesgericht in München (Oberbayern) den goldenen Abguss zweier Pommes Frites.

Eine Kunstgalerie muss einem Künstler für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung verletzt hat. Die Fritten hatten 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens “Pommes d'Or“ gedient.

Das Gericht befasste sich - anders als die Vorinstanz - nicht mit der Frage, ob auch die Kartoffelstäbchen selbst Kunst waren. Unabhängig davon hätten sie einen wirtschaftlichen Wert: Eine als Zeugin geladene Kunstsammlerin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Fritten gerne für 2500 Euro gekauft hätte. Der Verkauf sei nun nicht möglich gewesen - dem Künstler seien somit Einnahmen entgangen. “Der Wertverlust für den Künstler ist durch ein schuldhaftes Verhalten der Galerie eingetreten“, sagte Gerichtssprecher Wilhelm Schneider. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

Der Künstler Stefan Bohnenberger freute sich über die Entscheidung. “Das Lügenhaus des Galeristenpärchens ist in sich zusammengefallen“, sagte er. Die Galeristin Andrea Tschechow hingegen sieht in den Urteil ein schlechtes Signal für den Kunstmarkt. Es habe sich bei den ursprünglichen Pommes nicht um Kunst gehandelt. Sie zweifele, ob diese Fritten überhaupt hätten verkauft werden dürfen, da sie Vorlagen zu einem Unikat waren und für weitere Abdrücke hätten missbraucht werden können.

Bohnenberger hatte bei der Trennung von der Münchner Galerie “Mosel und Tschechow“ im Jahr 2005 die Gold-Fritten zurückverlangt, später wollte er auch die Kartoffelstäbchen selbst. Die Goldfritten bekam er nach längerem juristischem Tauziehen für knapp 1000 Euro für die Herstellungskosten, die seinerzeit die Galerie bezahlt hatte. Das Landgericht hatte aber in erster Instanz einen Schadensersatz für die Original-Fritten abgelehnt, da der Künstler nicht ausreichend dargelegt habe, dass es sich um Kunst handelte.

dpa

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