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Zweifache Mutter blieb ihrer Tochter anderthalb Jahre Unterhalt schuldig

„Ich konnte nicht mehr“

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Salzwedel. Kein Mann, sondern eine Frau saß gestern wegen ausstehender Unterhaltszahlungen auf der Anklagebank. Doris S. (Name von der Redaktion geändert) hatte Mann und Kinder vor fünf Jahren verlassen. Angeblich, weil sie sich nicht mehr um den schwerbehinderten Sohn kümmern und ihren gewalttätigen Mann ertragen konnte.

Gestern ging es aber um Doris S.´s Tochter Jaqueline (Name geändert). Von Dezember 2007 bis Juli 2009 soll die 34-Jährige keinen Unterhalt für sie gezahlt haben. O bwohl sie dazu zumindest zeitweise finanziell in der Lage gewesen wäre, wie der Staatsanwalt gestern beteuerte.

Doris S. versicherte indes, dass sie allzeit versucht hätte, ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Dazu sei sie aber nur geringfügig in der Lage gewesen, da sie noch die Schulden ihres Ex-Mannes habe begleichen müssen. Außerdem hätte sie sich ein Autos anschaffen müssen, um eine Arbeitsstelle zu bekommen und nicht länger von Arbeitslosengeld II abhängig zu sein. Die Tochter der Angeklagten ist 16, der schwerbehinderte Sohn jünger. Der Grund für die Behinderung des gemeinsamen Sohnes sei die körperliche Misshandlung durch ihren damaligen Mann im fünften Schwangerschaftsmonat gewesen, schilderte Doris S. Auch danach hat er mich öfter geschlagen. Ich konnte nicht mehr. Ich war köperlich und nervlich am Ende und ich bin es eigentlich immer noch.“ In diesem Zusammenhang zitierte Amtsgerichtsdirektor und Richter Klaus Hüttermann aus einem psychologischen Gutachten, wonach Doris S. „eine veränderte Realitätswahrnehmung“ bescheinigt wird.

Seelischer Druck machte der Angeklagten auch während der Gerichtsverhandlung zu schaffen. Auf Fragen und Anmerkungen, die sich auf ihren Ex-Mann bezogen, reagierte die Stendalerin nervös, weinte immer wieder. „Nach der Trennung, die ihn sehr überraschend traf und enttäuschte, schwor er, mir jede Minute meines Lebens zur Hölle zu machen. Das ist ihm bis jetzt auch gelungen“, fuhr die Angeklagte fort.

Um die Emotionen nicht weiter ausarten zu lassen und eine Einigung herbeizuführen, schlug der Amtsrichter ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Anschließend erläuterte er, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen werde – wenn Doris S. monatlich mindestens 200 Euro zahlt, je nachdem, wie es ihre wirtschaftliche Lage zulässt, um die Unterhaltsschulden zu decken. Sollte sie das nicht tun, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Im Fall einer Verurteilung käme es zu einer Bewährungsstrafe, da die Angeklagte bereits Eintragungen im Strafregister hat.

Von Sandy Baumbach und Mirjam Benecke

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