„Rechtsprechung aktiv mitgestalten – in Deutschland ist das möglich als ehrenamtlicher Richter an Gerichten für Strafsachen“.
Der Raum „Osterburg“ im Stendaler Landratsamt ist voll besetzt. Höhnes Publikum verfolgt gespannt die Ausführungen des Vorsitzenden der im Kyffhäuserkreis in Greußen ansässigen Vereinigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschlands (VERM). Die Entrichtung einer Eintrittsgebühr fällt zunächst größtenteils noch auf Unverständnis, doch es ist eine Veranstaltung der Kreisvolkshochschule und die ist als solche gebührenpflichtig. Idealerweise sollten zukünftige Schöffen über grundlegende Fähigkeiten, wie soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Intuition sowie über berufliche Erfahrung, Kenntnisse über die Bedeutung von Kriminalität und Strafe, Mut zum Richten, Gerechtigkeitssinn, Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung verfügen. Auch die deutsche Staatsbürgerschaft muss der Bewerber besitzen. Und es gibt weitere Voraussetzungen sowie diverse Ausschlussgründe.
Von Dietmar Schulz
















