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Eltern des Unfallopfers nicht von Gericht informiert

„Ist nicht zu verstehen“

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Zum Bericht über die Gerichtsverhandlung wegen des tödlichen Unfalls in Hohentramm am 1. Juli 2011 in der AZ vom 2. Februar schreibt der Vater des Unfallopfers, Rolf Papenhagen, aus Hohentramm.

Lesermeinung

„Als am 1. Juli vergangenen Jahres unsere über alles geliebte Tochter durch einen tragischen Verkehrsunfall ums Leben kam, schien für mich und meine Familie die Zeit still zu stehen. Kein Mensch, außer eine selbst betroffene Mutter, Vater oder Tochter, kann verstehen durch welch eine Hölle wir gehen. Heute, nach über einem halben Jahr, schien die Wunde zumindestens oberflächlich ganz zart verschorft zu sein.

Jedoch am Donnerstag, 2. Februar, wurde diese Wunde mit voller Wucht wieder aufgerissen, als ich morgens, bevor ich zur Arbeit fuhr, noch schnell die Zeitung las. Ich habe Probleme, die deutsche Rechtssprechung zu verstehen! Erstens kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, ohne dass die unmittelbar betroffenen Personen darüber informiert werden und zweitens wird der Fahrer des Bullis, der bewusst gegen geltenes Recht verstieß und damit hauptsächlich für den Tod unserer Tochter verantwortlich war, mit einer lächerlichen Geldstrafe aus dem Gerichtsaal geschickt. Obwohl er offensichtlich zu schnell gefahren ist, wie ein Gutachter feststellte, und bereits acht Einträge im Verkehrsregister hat, darf er seine Fahrerlaubnis behalten. Achtmal hatte er Zeit, darüber nachzudenken, wozu es Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt. Beim neunten Mal war es unsere Tochter, die sterben musste. Wer ist das nächste Opfer? Bis heute hat der Angeklagte nicht ein Wort der Entschuldigung uns gegenüber geäußert. Er kannte unsere Adresse aus der Traueranzeige – wir seine nicht!“

Anmerkung der Redaktion:

Leserbriefe geben die Meinung des unterzeichnenden Verfassers wieder, mit der sich die Redaktion nicht immer identifiziert. Anonyme Briefe werden nicht veröffentlicht. Die Redaktion nimmt Leserbriefe nur entgegen, wenn sie mit Vor- und Zunamen, Adresse und Telefonnummer versehen und persönlich unterzeichnet sind. Leserbriefe sollten die Länge von einer DIN-A 4-Seite nicht überschreiten. Kürzungen behält sich die Redaktion vor.

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