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Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen
Berlin (dpa/tmn) - Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten genau prüfen, ob das Haus auch tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.
Denn das «Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich» (EEWärmeG) schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau vor. Sollten die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, kann auch der Bauherr zur Rechenschaft gezogen werden. Er muss sich deshalb informieren, absichern und Nachweise aufbewahren.
Verband Privater Bauherren (VPB): www.vpb.de
30.12.2009 | An den Anfang der Seite
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