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Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen

Berlin (dpa/tmn) - Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten genau prüfen, ob das Haus auch tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.

Denn das «Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich» (EEWärmeG) schreibt den Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau vor. Sollten die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, kann auch der Bauherr zur Rechenschaft gezogen werden. Er muss sich deshalb informieren, absichern und Nachweise aufbewahren.

Verband Privater Bauherren (VPB): www.vpb.de

30.12.2009 | An den Anfang der Seite

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Wohnen & Leben

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Routinekontrollen des Vermieters sind unzulässig

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So klappt′s mit dem Haustausch

Mit den Sommerferien beginnt wieder die Rechnerei für die Reisekasse. Nicht jeder kann sich einen Urlaub in der Ferne samt Hotelkosten oder Campingplatzgebühren leisten, da spielt so mancher mit dem Gedanken, seine vier Wände einfach zu tauschen. "Das scheint prima zu klappen", sagt Petra von Rhein, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Von massiven Beschwerden oder Ärger habe sie noch nie gehört.» Mehr

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