Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt hart: Wer volltrunken Auto fährt, handelt grob fahrlässig. Wer dann noch einen Unfall baut, muss mit krassen Folgen rechnen.

© Polizei
BGH-Urteil: Kein Versicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrten
Wer zuviel getrunken hat und sich dann noch hinters Steuer setzt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Damit stärkten sie erneut die Interessen von Versicherern.
Eine Kürzung auf Null sei in Ausnahmefällen möglich, wenn der Autofahrer so fahrlässig sei, dass man ihm schon fast eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt unterstellen müsse, so die Richter jetzt. Außerdem sei immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles nötig (Az. IV ZR 251/10). Der BGH hatte bereits in einem ähnlichen Fall ein vergleichbares Urteil gefällt.
dpa



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