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BGH-Urteil: Kein Versicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrten

BGH kennt kein Pardon bei Alkohol am Steuer

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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt hart: Wer volltrunken Auto fährt, handelt grob fahrlässig. Wer dann noch einen Unfall baut, muss mit krassen Folgen rechnen. 

© Polizei

BGH-Urteil: Kein Versicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrten

Wer zuviel getrunken hat und sich dann noch hinters Steuer setzt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Damit stärkten sie erneut die Interessen von Versicherern.

Ein Mann war mit mehr als 2,1 Promille Alkohol im Blut in eine Grundstücksmauer gefahren. Als er seiner Versicherung den Schaden meldete, zahlte diese zunächst, wollte dann aber das Geld zurück. Sie berief sich dabei auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung: Danach kann die Versicherungsleistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden.

Das sind die nervigsten Autofahrer

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Eine Kürzung auf Null sei in Ausnahmefällen möglich, wenn der Autofahrer so fahrlässig sei, dass man ihm schon fast eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt unterstellen müsse, so die Richter jetzt. Außerdem sei immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles nötig (Az. IV ZR 251/10). Der BGH hatte bereits in einem ähnlichen Fall ein vergleichbares Urteil gefällt.

dpa

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