München - Die seit Jahren geplante Punktereform soll 2013 bis in Kraft treten. Zwar ändert sich einiges für Verkehrssünder. Doch wichtige Details stehen, laut ADAC, noch nicht fest.

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Punktereform in Flensburg: Bei acht Punkten soll künftig der Führerschein weg sein.
| Verkehrssünderdatei in Flensburg | alt |
neu 2013 |
| Führerscheinentzug | áb 18 Punkte | ab 8 Punkte |
| schriftliche Ermahnung | 4 Punkte | |
| letzte Ermahnung | 6 Punkte | |
| Punkte Verjährung | automatischen Verlängerungen der Einträge, wenn es innerhalb der Verjährungsfrist zu neuen Verkehrssünden kommt | Jeder Eintrag verjährt für sich |
| Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt)nach zwei Jahren | ||
Ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren | ||
Punkte Vergabe |
bis jetzt unterschiedliche Punktevergabe 1 Punkt 2 Punkte 3 bis 7 Punkte |
Künftig nur noch 1 oder 2 Punkte |
Kriterien für die Punktevergabe |
Verstöße, die die verkehrssicherheit nicht gefährden, gibt es keine Punkte mehr z.B. Einfahrt ohne Plakette in die Umweltzone | |
grobe Verstöße: 1 Punkt Mehr ins Gewicht fallen sollen z.B. Handy am Steuer | ||
schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten: 2 Punkte z.B. bei Rot über die Ampel oder Drängeln | ||
| Bei Straftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort futsch. | Bei Straftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort futsch. |
Grundsätzlich geht es laut ADAC bei der Reform darum, die Zahl der Einträge in Flensburg deutlich zu verringern und das System zu vereinfachen. Der ADAC mit seinen fast 18 Millionen Mitgliedern sieht sich in der Pflicht, gemeinsam mit dem Ministerium ein klareres und gerechteres Regelwerk zu verabschieden.
Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Um sie zurückzubekommen, muss der Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Wiederholungstäter können jetzt schon laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (Az.: 16 B 212/11) schon ab 8 Punkten ihren Führerschein verlieren. Zulässig ist das nach Ansicht der Richter, wenn dem Autofahrer bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sich sein Punktekonto nach Wiedererlangen des Führerscheins in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder füllt.
Bisher werden alle Punkte je nach Vergehen nach zwei bis zehn Jahren gelöscht, wenn keine neuen Verstöße hinzukommen.
Quelle: ADAC/dpa/dapd



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