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Punkte in Flensburg - ADAC: Bußgelder sollen nicht erhöht werden

Punkte-Reform: Bußgelder werden nicht erhöht?

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München - Die seit Jahren geplante Punktereform soll 2013 bis in Kraft treten. Zwar ändert sich einiges für Verkehrssünder. Doch wichtige Details stehen, laut ADAC, noch nicht fest.

© AP

Punktereform in Flensburg: Bei acht Punkten soll künftig der Führerschein weg sein.

Entgegen Medienberichten vermeldet der ADAC, dass im Zuge der Reform keine Erhöhung der Bußgelder vorgesehen sei. Dies hätte das Ministerium gegenüber dem ADAC heute nochmals bestätigt. Am neuen Punktesystem arbeiten ADAC Juristen und Vertreter des Bundesverkehrsministeriums. Ende Februar sollen die finalen Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Reformpläne zur Flensburger Verkehrssünder Datei

Verkehrssünderdatei in Flensburg

alt

neu  2013
Führerscheinentzug áb 18 Punkte ab 8 Punkte
schriftliche Ermahnung 4 Punkte
letzte Ermahnung 6 Punkte
Punkte Verjährung automatischen Verlängerungen der Einträge, wenn es innerhalb der Verjährungsfrist zu neuen Verkehrssünden kommt Jeder Eintrag verjährt für sich
Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt)nach zwei Jahren

Ein Eintrag der Kategorie 2

(zwei Punkte)

nach drei Jahren

Punkte Vergabe

bis jetzt unterschiedliche Punktevergabe

1 Punkt

2 Punkte

3 bis 7 Punkte

Künftig nur noch 1 oder 2 Punkte

Kriterien für die Punktevergabe

Verstöße, die die verkehrssicherheit nicht gefährden, gibt es keine Punkte mehr

z.B. Einfahrt ohne Plakette in die Umweltzone

grobe Verstöße: 1 Punkt

Mehr ins Gewicht fallen sollen z.B. Handy am Steuer

schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten:

2 Punkte

z.B. bei Rot über die Ampel oder Drängeln

Bei Straftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort futsch.

Bei Straftaten (z.B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort futsch.

Falsch ist, laut ADAC ebenfalls, dass künftig der Führerschein wesentlich früher als bisher (18 Punkte) entzogen wird. Richtig ist dagegen, dass Verstöße wie Handy am Steuer schwerer ins Gewicht fallen. Für andere Verstöße, die nicht die Verkehrssicherheit gefährden, wie etwa die Einfahrt ohne Plakette in eine Umweltzone, gibt es keine Punkte mehr.

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Grundsätzlich geht es laut ADAC bei der Reform darum, die Zahl der Einträge in Flensburg deutlich zu verringern und das System zu vereinfachen. Der ADAC mit seinen fast 18 Millionen Mitgliedern sieht sich in der Pflicht, gemeinsam mit dem Ministerium ein klareres und gerechteres Regelwerk zu verabschieden.

Aktuelles Recht

Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Um sie zurückzubekommen, muss der Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Wiederholungstäter können jetzt schon laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (Az.: 16 B 212/11) schon ab 8 Punkten ihren Führerschein verlieren. Zulässig ist das nach Ansicht der Richter, wenn dem Autofahrer bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sich sein Punktekonto nach Wiedererlangen des Führerscheins in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder füllt.

Bisher werden alle Punkte je nach Vergehen nach zwei bis zehn Jahren gelöscht, wenn keine neuen Verstöße hinzukommen.

Quelle: ADAC/dpa/dapd

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