1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Werktage vorher) beim Westfälischen Anzeiger eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart.
2. Der Abonnementsvertrag kommt spätestens mit Beginn der Lieferung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich.
3. Abonnementsgebühren sind im Voraus fällig. Sofern während der Laufzeit eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in dem Westfälischen Anzeiger angekündigt.
5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
6. Mitteilungen des Bestellers, die das Abonnement betreffen (Umzüge, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 10 Werktage vor der geplanten Änderung beim Westfälischen Anzeiger eingegangen sein. Bei Urlaubsnachsendungen muss die Dauer der Reise, die Heimatanschrift, die Kundennummer und die Reiseanschrift angegeben werden. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen Erstattung einer Nachsendegebühr.
7. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich dem Westfälischen Anzeiger anzuzeigen. Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschuldung des Westfälischen Anzeiger oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Westfälischen Anzeiger.
8. Lieferunterbrechungen sind kostenfreie Serviceleistungen des Verlages und führen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lieferunterbrechung zu einer anteiligen Erstattung des Bezugspreises. Der Verlag behält sich das Recht vor, nicht abgenommene Zeitungen an soziale Einrichtungen zu liefern. Sie entbinden nicht von der vertraglichen Verpflichtungszeit.
9. Die für die Abonnementsführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
10. Sitz der Westfälischer Anzeiger GmbH & Co. KG ist Hamm. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Westfälischen Anzeiger. Soweit Ansprüche des Westfälischen Anzeiger nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.